* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Birgit Volk
Volljuristin, Versicherungs- u. Finanzanlagenfachfrau (IHK)
Tel: 069/9563460-16
Mobil: 0152/06644000